Die Kanzlei Schmale & Partner ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätig. Wir setzen für unsere Mandanten Ansprüche gegen Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Lebens- oder Rechtschutzversicherer durch.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Zehntausende Menschen werden in Deutschland jährlich berufsunfähig. Häufig geht es in dieser Situation um die finanzielle Existenz der Betroffenen und ihrer Familie. Und als wäre dieses Schicksal nicht schon hart genug, will in dieser Situation die eigentlich dafür abgeschlossene private Berufsunfähigkeitsversicherung häufig genug nicht zahlen. Wenn die Versicherung nicht freiwillig und zeitnah leistet, ist der Gang zu einem Anwalt unverzichtbar.
Häufig kommt in diesen Situationen von den Versicherern der Einwand, dass bereits beim Antrag für die Versicherung falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden seien. Oft wird auch seitens der Versicherung bestritten, dass der Betreffende tatsächlich seinen Beruf nicht mehr ausüben kann. Oder er wird darauf verwiesen, eine minderwertigere Tätigkeit ausüben zu können. Die Versicherung lehnt dann jede Leistung ab, was für die Betroffenen fatale Konsequenzen hat. Denn die Miete, Kreditraten und insgesamt die allgemeinen Lebenshaltungskosten müssen weiter bezahlt werden.
Diese Fragen sind uns vertraut. Wir kennen sie von vielen Fällen betroffener Menschen, die wir bereits vertreten haben.
Daneben klären wir für Sie selbstverständlich auch alle mit der Berufsunfähigkeit verbundenen sozialrechtlichen Frage, insbesondere natürlich die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung.
Haftpflichtversicherung
Eine private oder gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung soll Sie schützen, wenn Sie einem Anderen einen Schaden zufügen und dieser dann den Schaden von Ihnen ersetzt verlangt. Oft ist diese Versicherung gesetzlich vorgeschrieben wie beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung oder die Haftpflichtversicherung für viele freiberufliche Tätigkeiten (Rechtsanwalt, Arzt, Architekt).
Aber ob privat oder gesetzlich – wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es dann hierüber zum Streit. Das Risiko, dass die Versicherung nicht für den angerichteten Schaden aufkommt, kann sehr schnell Existenz bedrohend sein.
Spätestens wenn Sie bemerken, dass die Versicherung eventuell nicht gewillt ist zu zahlen oder nach Gründen hierfür sucht, sollten Sie sich kompetenten Rat suchen. Lassen Sie sich nicht auf einen umfangreichen Schriftwechsel mit der Versicherung ein, denn stets sind Fristen zu beachten und einzuhalten.
Unfallversicherung
In Deutschland kommt es statistisch betrachtet alle vier Sekunden zu einem Unfall. Dies sind rund 20.000 Unfälle pro Tag. Mit einer Unfallversicherung sollen die finanziellen Folgen eines schweren Unfalls abgesichert werden.
Leider kommt es aber gerade bei der Unfallversicherung vor, dass die Versicherung nicht oder zu wenig leisten will. Wenn es zu einem Schadensfall kommt, prüft die jeweilige Versicherung immer zuerst genau, ob sie wirklich bezahlen muss. Und häufig kommt es hierüber zum Streit. Denn das Risiko, dass die Versicherung nicht wie erwartet zahlt, ist gerade bei der Unfallversicherung sehr groß. Die Einwendungen der Versicherer sind nahezu unerschöpflich. Gerne beruft man sich auf angeblich bereits vor dem Unfall vorhandene Gesundheitsschädigungen oder das Verstreichen der in den Versicherungsbedingungen genannten Fristen für die Geltendmachung sowie den Nachweis der erlittenen Verletzungen.
Hinzu kommt, dass es gerade bei sehr schweren Unfallfolgen zum Streit über die richtige Anwendung der so genannten Gliedertaxe kommt. Nach der Gliedertaxe bemisst sich ganz wesentlich die Höhe der Zahlung der Versicherung. Bereits die Durchsetzung einer um wenige Prozent höheren Invaliditätsquote kann dazu führen, dass der Versicherer mehrere tausend Euro nachzahlen muss.
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