Arbeitsrecht

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist seit Jahren im Arbeitsrecht positioniert und ist bundesweit an allen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht tätig.

Diese Tätigkeitsgebiet erfordert ein hohes Maß an Spezialisierung und Weiterbildung, denn ausgerechnet das Arbeitsrecht, das weit mehr als 30 Millionen Rechtsverhältnisse regelt, ist vom Gesetzgeber nur unvollständig ausgestaltet worden. Vieles bleibt den Tarifvertragsparteien und dem Richterrecht vorbehalten. Eine steigende Zahl von Gesetzesreformen und immer neue EG-Richtlinien sorgen zusätzlich dafür, dass Übersicht fehlt und ständig fachanwaltlicher Rat erforderlich ist. Unternehmen erkundigen sich vor allen personellen Maßnahmen über die rechtlichen Voraussetzungen und Konsequenzen der unternehmerischen Entscheidung. Das ist wirtschaftlich und ermöglicht überhaupt eine geordnete Personalpolitik. Aber auch Arbeitnehmer wissen um ihre starke Rechtsposition nach deutschem Arbeitsrecht und lassen ihre Interessen vom Fachanwalt wahrnehmen. Praktisch kaum ein Prozess um eine Kündigung im Anwendungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes endet ohne Abfindung. Mal ist die Kündigung sozial nicht gerechtfertigt, mal die Sozialauswahl fehlerhaft. Oder die Anhörung des Betriebsrates ist zu beanstanden. Die Quelle der denkbaren Fehler ist nahezu unerschöpflich.

Für Arbeitgeber besteht das Interesse Rechtssicherheit zu schaffen bereits vor Einstellung von Arbeitnehmern. Das beginnt mit der arbeitsvertraglichen Gestaltung und geht hin bis zu einer etwaigen Aufhebung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

In der Beratung von Arbeitnehmern steht neben der Interessenwahrung im Arbeitsleben der Kündigungsschutz, die Weiterbeschäftigung oder das Aushandeln von Abfindungszahlungen im Vordergrund. Kurze Fristen nach Erhalt einer etwaigen Kündigung machen rasches Handeln erforderlich. Bei Fragen zum Arbeitsrecht sollte ein qualifizierter Arbeitsrechtler und damit Fachanwalt für Arbeitsrecht herangezogen werden.
Kompetent und zielstrebig vertreten wir unsere Mandanten im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht. Dabei können wir auf Erfahrungen und Wissen aus 2300 arbeitsrechtlichen Mandanten allein in den letzen drei Jahren zugreifen.

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