Mietrecht

Da sich die Interessen des Vermieters und des Mieters häufig entgegengesetzt gegenüberstehen, handelt es sich beim Mietrecht um ein besonders konfliktträchtiges Rechtsgebiet. Kostspielige und zermürbende Streitigkeiten zwischen Vermieter und Mieter sind daher an der Tagesordnung, können aber durch frühzeitige anwaltliche Beratung und Gestaltung häufig vermieden werden.

Die Interessen unserer Mandanten vertreten wir unter anderem in folgenden Bereichen:

–  Gewerbe- und Wohnraummietrecht
–  Überprüfung und Gestaltung von Mietverträgen
–  Beendigung und Kündigung von Mietverträgen
–  Überprüfung von Nebenkostenabrechnungen
–  Räumung des Mietobjekts
–  Miet- und Kautionszahlungen
–  Mietmängel
–  Renovierungs- und Schönheitsreparaturklauseln


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