Das Familienrecht regelt die rechtlichen Beziehungen in der Ehe, in der gleichgeschlechtlichen eingetragenen Lebenspartnerschaft, in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und auch die sorgerechtlichen und umgangsrechtlichen Beziehungen zwischen Kindern, Müttern, Vätern, Großeltern und Stiefeltern. Diese Regelungen spielen immer erst dann eine Rolle, wenn die Beteiligten alleine nicht mehr zu einverständlichen Regelungen finden, wenn Beziehungen zu Ende gehen und Streit entsteht über Kinder, Geld und Wohnung.
Frühzeitige anwaltliche Beratung auch schon vor der Eingehung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kann helfen, Konflikte von vornherein zu vermeiden. Hier können wir Konflikte schlichten und Lösungen für Konflikte aufzeigen, die regelmäßig durch die emotionale Verstrickung der Beteiligten und häufig auch durch persönliche Verletzungen geprägt sind.
Wir arbeiten mit dem Ziel, in familiären Trennungs- und Konfliktsituationen mit Respekt für die Beziehungen aller Beteiligten umfassende Lösungen für Unterhalts-, Vermögens- und Sorgerechtsfragen zu erarbeiten, die dauerhaft tragfähig sind und nach Möglichkeit allen Beteiligten das Gefühl vermitteln, dass ihre berechtigten Interessen gewahrt bleiben.
Grundsätzlich streben wir daher an, familiäre Konflikte bei Trennung oder Ehescheidung durch einverständliche Lösungen beizulegen, insbesondere um Belastungen für die betroffenen Kinder zu vermeiden. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dementsprechend im außergerichtlichen Bereich. Mit dem Ziel einer einvernehmlichen Trennung oder/und Ehescheidung verhandeln wir vorgerichtlich mit dem Partner/der Partnerin oder deren Anwälten.
Wenn sich ein gerichtlicher Streit nicht vermeiden lässt, vertreten wir professionell und engagiert Ihre Interessen bundesweit vor allen Gerichten und durch alle Instanzen.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei Ehescheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft, bei der Gestaltung von Trennungsfolgevereinbarungen, bei Vermögensauseinandersetzung, Teilung des Hausrats, wenn es um die Zuweisung der Wohnung geht, bei Durchführung des Versorgungsausgleichs, bei der Regelung von Trennungs- und nachehelichem Unterhalt.
Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen im Zusammenhang mit den betroffenen Kindern, insbesondere in Fragen des Kindesunterhalt für eheliche und nichteheliche Kinder, bei Auseinandersetzungen um die elterliche Sorge, bei Konflikten um das Umgangsrecht.
Zum Familienrecht gehören außerdem die Bereiche des Betreuungsunterhalt für die nichteheliche Kindesmutter, Fragen der Vaterschaftsfeststellung oder -anfechtung und das Adoptionsrecht.
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