Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht ... Frank Schmale

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum und begleitenden Studien der Psychologie mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Betriebspsychologie erfolgte 1993 die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft durch die Rechtsanwaltskammer in Hamm zur Rechtsvertretung vor allen Amts- und Landgerichten sowie Oberlandesgerichten.

Herr Schmale erhielt 1995 die Berechtigung zuerkannt, die zusätzliche Berufsbezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ zu führen. Anfang des Jahres 2000 wurde die Kanzlei Schmale und Partner gegründet. Entstanden ist ein modernes, repräsentatives Dienstleistungsunternehmen, in dem sich das traditionelle Berufsbild des Juristen den Aufgaben der Gegenwart stellt. Im Mittelpunkt steht der Erfolg des Mandanten, das Erreichen seiner Ziele ist die Motivation.

Kernkompetenzen liegen im Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Arzthaftungsrecht und im Versicherungsrecht.

Mitglied des Deutschen Anwaltvereins.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins.

Frank Schmale

Rechtsanwalt und
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Frank Schmale
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht